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Gewerbeanmeldung GmbH

Was es zu beachten gilt

Fast jede, mit einer Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer ausgelegte selbstständige Tätigkeit mit einem festen Betriebssitz stellt ein Gewerbe dar und muss dieses anmelden. 
Gewerbetreibende können natürliche oder juristische Personen sein, also auch die AG, die GmbH, die UG, eingetragene Genossenschaften oder ein eingetragener Verein, ebenso wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Insbesondere mit einer GmbH bist du fast immer gewerbesteuerpflichtig, das ergibt sich schon aufgrund der Handelsregistereintragung. Eine Gewerbeanmeldung ist dennoch nicht in jedem Fall zwingend, sollte aber dennoch vorgenommen werden. 

Die Gewerbeanmeldung für die GmbH muss stets vor der Betriebsaufnahme erfolgen, sonst drohen Bußgelder. Wann und wie du dein Gewerbe mit der GmbH anmeldest, welche Dokumente du benötigst und wann keine Anzeigepflicht beim Gewerbeamt besteht, erfährst du im Verlauf dieser Seite.

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Was ist ein Gewerbe und wer ist von der Anzeigepflicht ausgenommen?

Die Anzeigepflicht beim Gewerbeamt besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Doch was sind gewerbliche Tätigkeiten?

Als gewerbliche Tätigkeit wird jede selbstständige, planmäßig auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit bezeichnet, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeführt wird. Das kann bedeuten, Produkte herzustellen und zu verkaufen, Dienstleistungen anzubieten oder im Handel tätig zu sein. Ob du tatsächlich Gewinn erwirtschaftest, ist für die Anzeigepflicht unerheblich.

Nach der Gewerbeordnung (§ 6 Absatz 1 Satz 1 GewO) sind einige selbstständige Tätigkeiten von der Gewerbeanmeldungspflicht ausgenommen (wird diese Tätigkeit jedoch nicht freiberuflich, sondern in einer anderen Rechtsform, wie der GmbH ausgeübt, muss dennoch eine Gewerbeanmeldung erfolgen).
Zu den selbstständigen Tätigkeiten, für die keine Gewerbeanmeldung nötig ist, gehören:

Urproduktion

wie Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft, Jagdwesen oder Fischerei.

Die Erziehung

von Kindern gegen Entgelt.

Unterrichtswesen

wie Lehrer und ggf. Nachhilfelehrer und Dozenten, hier vom Einzelfall abhängig.

Heilberufe

wie Ärzte, Dentisten, Tierärzte oder Heilpraktiker, Apotheker oder Therapeuten.

Künstlerische und publizistische Berufe

wie Autoren, Journalisten, musikalische und bildende Künstler, auch Grafiker u.a.

Weitere freie Berufe

wie Architekten, Ingenieure, Krankengymnasten, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Steuerberater u.a.

Muss eine vermögensverwaltende GmbH ein Gewerbe anmelden?

Als Handelsgewerbe ist die GmbH – egal ob vermögensverwaltend, oder operativ tätig – grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ob jedoch auch eine Gewerbeanmeldung nötig ist, ist strittig. Denn der Zweck der Gewerbeanmeldung ist es, gewerberechtliche Gefahren abzuwehren. Dient die GmbH einzig dem Zweck der Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens, lässt sich zumindest anzweifeln, ob eine Gewerbeanmeldung begründet werden kann.
Mehr dazu kannst du in unserem „ Fragen und Antworten“-Bereich lesen >

Da die Kosten der Gewerbeanmeldung für die GmbH mit 20 bis 60 Euro nicht hoch sind, bei Nichtanmeldung jedoch ein Bußgeld von rund 250 Euro droht, empfehlen unsere RIDE Partner-Steuerberater:innen dir jedoch stets die Anmeldung des Gewerbes.

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Wann ist eine Gewerbeanmeldung für die GmbH notwendig?

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn du einen Gewerbebetrieb eröffnest oder bestehende Geschäftsstrukturen änderst. Die Anzeige des Gewerbes musst du direkt nach der Unternehmensgründung und vor der Aufnahme des Betriebes vornehmen, sonst können Geldbußen verhängt werden.

Zu den Anlässen, die eine Anmeldung erfordern, gehören:

check  die Gründung eines neuen Unternehmens,

check   die Errichtung einer Filiale oder einer nicht eigenständigen Zweigstelle,

check   die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens, etwa durch Kauf oder Leasing,

check   die Umstrukturierung eines Einzelunternehmens in eine andere Unternehmensform,

check   der Umzug eines Unternehmens in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Verwaltungsbehörde, was beim alten Amt als Geschäftsaufgabe und bei der neuen Behörde als Neugründung gilt.

Du musst das Gewerbeamt also über wesentliche Änderungen in der Betriebsführung oder -struktur informieren, damit dieses die Überwachung der Gewerbeausführung übernehmen kann.

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Welche Schritte müssen vor einer Gewerbe-anmeldung erfolgen?

Am einfachsten und sichersten kannst du die Gewerbeanmeldung bei der GmbH vornehmen, wenn die GmbH vollständig gegründet ist. Dementsprechend muss die GmbH zunächst ins Handelsregister eingetragen werden. Hier ein Überblick der Schritte, die vor der Gewerbeanmeldung zu erledigen sind.

check Erstellung des Gesellschaftsvertrages inklusive Ausformulierung des Unternehmenszweckes und der Organe der Gesellschaft.

check Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.

check Die Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals.

check Die erfolgreiche Eintragung ins Handelsregister.

Auch während der Phase der GmbH in Gründung ist die Gewerbeanmeldung prinzipiell bereits möglich. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da zum einen zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Zum anderen erfolgt die Anmeldung mit dem Zusatz „in Gründung“, wodurch die Gesellschafter:innen in die persönliche Haftung geraten.


Ablauf und Dokumente für die Gewerbeanmeldung

Der Ablauf der Gewerbeanmeldung ist denkbar einfach und in wenigen Schritten erledigt. Die Anmeldung muss durch den:die Geschäftsführer:in der GmbH oder UG durchgeführt werden. Welche Unterlagen du für die Gewerbeanmeldung benötigst, kannst du in der Regel auf der Webseite des, für deinen Betrieb zuständigen, Gewerbeamtes nachlesen (welches Gewerbeamt für dich zuständig ist, kannst du bei deinem Rathaus erfragen oder online unter www.bmwi-wegweiser.de/start nachsehen).

check   So musst du ein meist einseitiges Formular oder einen Online Antrag ausfüllen.
check   Zudem ist ein Identitätsnachweis des:der Geschäftsführer:in erforderlich. Das kann der Personalausweis, ein Reisepass mit Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel sein, wenn der:die Antragsteller:in nicht Angehörige:r eines EU-Landes ist. Wie der Identitätsnachweis bei Online- oder postalischem Antrag erfolgt, variiert je nach zuständigem Gewerbeamt.
check   Du benötigst einen aktuellen Handelsregisterauszug sofern deine Gesellschaft bereits eingetragen ist. Befindest du dich noch in Gründung, musst du den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag sowie eine Zustimmungserklärung aller Gesellschafter:innen vorlegen.

In drei Schritten Gewerbe anmelden

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Prüfe auf der Website des, für deinen Betriebssitz zuständigen Gewerbeamtes, ob du die Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder online vornehmen kannst.

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Das Formular ist ein bis drei Seiten lang. Trage deine persönlichen Daten und die Informationen aus den, für die Gewerbeanmeldung notwendigen Dokumenten ein.

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Bring den Antrag zum Gewerbeamt oder sende ihn postalisch bzw. online an dein zuständiges Gewerbeamt. Es wird eine Gebühr zwischen 20 und 60 Euro, je nach Gewerbeamt, fällig.

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Wann zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist

Grundsätzlich können die meisten Gewerbe aufgrund der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit ohne zusätzliche Genehmigungen ausgeübt werden.

Für bestimmte Branchen und für bestimmte Arten von Geschäftstätigkeiten ist eine Gewerbeerlaubnis jedoch zusätzlich zur Gewerbeanmeldung notwendig. Diese zusätzliche Erlaubnis soll sicherstellen, dass das Geschäft bestimmte gesetzliche oder berufsspezifische Standards erfüllt oder die Räumlichkeiten für das Geschäft geeignet sind.

Die Gewerbeerlaubnis ist der Gewerbeanmeldung beizufügen. Je nach der Art des Gewerbes, dass du anmelden möchtest, musst du die Erlaubnis bei einer anderen Behörde oder Stelle beantragen. So ist für die Eröffnung einer Gaststätte beispielsweise, abhängig von Bundesland, einer Erlaubnis des Gewerbe-oder des Ordnungsamtes notwendig, für ein Hotel eine Genehmigung des Verbraucherschutzamtes oder für Finanzdienstleister die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Deutsche Bundesbank.

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Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Kann die GmbH von der Gewerbesteuer befreit werden?

In diesem Video erklärt Daniel von RIDE dir, in welchen seltenen Fällen eine Befreiung deiner GmbH von der Gewerbesteuer möglich ist und wann du zumindest von Teilfreistellungen auf die Gewerbesteuer profitieren kannst.

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Fragen & Antworten

Ist bei einer GmbH eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Grundsätzlich ist eine GmbH ein Handelsgewerbe und gewerbesteuerpflichtig. Dies bestimmt unter anderem das Handelsgesetzbuch (§ 2 Satz 1 HGB), wo es heißt: „Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist“. Eine GmbH muss zur rechtsgültigen Gründung ins Handelsregister eingetragen werden.

Was brauche ich für eine Gewerbeanmeldung GmbH?
Je nach zuständigem Gewerbeamt variieren die benötigten Unterlagen leicht. Meist sind es:
  • 1- bis 3-seitiges Anmeldungsformular
  • Identitätsnachweise, wie beispielsweise der Personalausweis
  • Handelsregisterauszug zum Nachweis der Handelsregister-Eintragung der GmbH
  • ggf. notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
Wo muss ich meine GmbH anmelden?

Das Gewerbe einer GmbH muss beim Gewerbeamt in der Kommune, in der der Sitz des Unternehmens ist, angemeldet werden. Je nach den Regelungen des betreffenden Gewerbeamtes erfolgt die Gewerbeanmeldung online, postalisch, per Fax oder persönlich.

Was erst, Handelsregister oder Gewerbeanmeldung?

Zunächst sollte die GmbH rechtskräftig gegründet sein, das heißt im Handelsregister eingetragen. Direkt im Anschluss erfolgt die Gewerbeanmeldung, die zwingend vor der Aufnahme des Betriebes erfolge muss, da sonst Bußgelder drohen.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Anzeige eines Gewerbes muss bei Gewerbeamt bezahlt werden. Die Kosten der Gewerbeanmeldung variieren dabei – je nach zuständigem Amt liegt die Gewerbeanmeldung zwischen etwa 20 und 60 Euro.

Muss die Gewerbeanmeldung erneuert werden?

Grundsätzlich ist die Gewerbeanmeldung unbefristet gültig. Eine ziehst du innerhalb des Gebietes deines Gewerbeamtes um, änderst den Namen deines Gewerbes oder änderst deine Tätigkeit, so ist eine Gewerbeummeldung nötig. Verlegst du den Standtort deines Gewerbes in eine andere Stadt, so musst du das Gewerbe bei deinem aktuellen Amt ab- und in der neuen Stadt anmelden.

Warum RIDE?

RIDE ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.

Wer steckt hinter RIDE?

Christine Kiefer und Felix Schulte sind die Gründer und, gemeinsam mit Samed Yilmaz, Geschäftsführer von RIDE. Christine wirkte bereits an verschiedenen Fintechs mit, unter anderem als Co-Founderin bei PAIR Finance. Sie unterstützte den FinTechRat des Bundesministeriums und hat mit den „Fintech Ladies“ ein Netzwerk für Frauen in der Finanzbranche geschaffen. Seit Januar 2022 ist sie Partnerin beim VC Angel Invest. Felix gründete 2011 das E-Commerce-Unternehmen NewStore und verkaufte dieses 2016 – natürlich steueroptimiert mit der vermögensverwaltenden GmbH. Danach arbeitete er als Entrepreneur in Residence bei ARB Investment Partners.
Beide schlossen sich 2018 zur Gründung von RIDE zusammen. Das gemeinsame Ziel: Mehr Menschen einen besseren Vermögensaufbau zu ermöglichen.
Seit Ende 2023 unterstützt Samed Yilmaz sie in dieser Mission und bringt seine umfangreiche Erfahrung aus über 20 Jahren in Banking und Brokerage ein. So war er zuletzt CEO der FXFlat Bank AG, die er zuvor in verschiedenen führenden Positionen auf dem Weg zur Errichtung einer deutschen Bank begleitet hatte.

Könnt ihr mich steuerrechtlich individuell beraten?

Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist RIDE untersagt, da wir keine Steuerberater:innen sind. Wir dürfen jedoch alle relevanten Informationen rund um die Holding, die vermögensverwaltende GmbH und deren Verwaltung mit dir teilen. Außerdem haben wir qualifizierte RIDE Partner-Steuerberater:innen, die bei Bedarf eine individuelle, steuerliche Beratung leisten können.

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