GmbH-Besteuerung: Ein Überblick über relevante Steuern und Regelungen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist nicht nur eine beliebte Organisationsform für Unternehmer, sondern bietet auch für den Vermögensaufbau viele steuerliche Vorteile.
Für das Betriebsvermögen einer GmbH gelten andere Steuern und Vorschriften, als im Privatvermögen. So setzt sich die Besteuerung der GmbH aus der Körperschafts- und Gewerbesteuer zusammen und beträgt insgesamt etwa 30 Prozent.
Bei Investitionen in Aktien, Termingeschäfte oder Immobilien kann die GmbH zudem mit deutlich günstigeren Steuersätzen aufgrund von Teilfreistellungen punkten.
Was du zu den Steuern in der GmbH und den Teilfreistellungen auf verschiedene Assetklassen wissen musst, wie die Auszahlung aus der GmbH funktioniert und was das Teileinkünfteverfahren ist, liest du im Folgenden.
Die Steuern einer GmbH im Überblick
Körperschaftsteuer
Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft zur Zahlung der Körperschaftsteuer auf ihre erzielten Gewinne verpflichtet.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der GmbH als Gewerbebetrieb abhängig von ihrem Gewerbeertrag entrichtet.
Umsatzsteuer
Die GmbH muss Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen. Trading ist keine operative Tätigkeit und nicht umsatzsteuerpflichtig.
Lohnsteuer
Wenn die GmbH Arbeitnehmer:innen beschäftigt, ist sie verpflichtet, Lohnsteuer für die Gehälter und Löhne der Angestellten einzubehalten und abzuführen.
Kapitalertragsteuer
Werden Gewinne an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet, kann Kapitalertragsteuer fällig werden.
Grunderwerbsteuer
Bei Erwerb von Grundstücken oder Immobilien durch die GmbH kann Grunderwerbsteuer anfallen.
So werden Gewinne der GmbH besteuert
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Der Paragraph 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) bestimmt zusätzlich, dass Einkünfte einer GmbH stets aus Gewerbebetrieb stammen. Befreiungen von der Gewerbesteuer sind nur im Rahmen eines Immobilienprojektes möglich.
Die Besteuerung der GmbH fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Grund dafür sind die unterschiedlich hohen Hebesätze auf die Gewerbesteuer. Diese können stark variieren, beispielsweise liegt der Hebesatz in München bei 490 Prozent, während er in Schönefeld bei nur 240 Prozent liegt.
Das folgende Beispiel beschreibt den effektiven Steuersatz einer GmbH am Beispiel von Berlin, das einen Hebesatz von 410 Prozent hat.
(14,35 %)
(15 % * 5,5 %)
Dank Teilfreistellungen von steuergünstigen Investitionen profitieren
Zwar werden Gewinne in der GmbH mit rund 30 Prozent – je nach Bundesland leicht variierend – besteuert. Aufgrund von Teilfreistellungen und Sonderregelungen ist die Besteuerung von Gewinnen aus Investitionen aber häufig sehr viel vorteilhafter in der GmbH zu gestalten, wenn du...
-
in Aktien investierst.
-
mit Termingeschäften handelst.
-
Immobilien hältst oder veräußerst.
-
in VC-Fonds einsteigst.
-
eine Holding-Struktur bildest.
Teilfreistellungen der Besteuerung in der GmbH
Aufgrund der Teilfreistellungen ist das Investment im Betriebsvermögen der GmbH häufig steuerlich günstiger als privat. In der folgenden Tabelle werden die effektiven Steuersätze – also nach Einbeziehung der Teilfreistellung – auf verschiedene Assetklassen dargestellt. In der PDF zum Download findest du eine detaillierte Gegenüberstellung über alle Assetklassen hinweg.
Besonders steuergünstig ist das Betriebsvermögen bei folgenden Assetklassen:
Steuersätze nach Assetklassen in einer GmbH
-
-
Assetklasse,
Gewinne aus -
Körperschafts-
steuer inkl. Soli -
davon
steuerfrei -
Gewerbesteuer*
-
davon steuerfrei
-
effektiver Steuersatz
-
Aktien & Beteiligungen an Kapital-gesellschaften
-
15,825 %
-
95 %
-
15 %
-
95 %
-
1,541 %
-
Erträge aus ETFs & Aktienfonds (>51 % Aktien)
-
15,825 %
-
80 %
-
15 %
-
40 %
-
12,165 %
-
Immobilienerträge (vermietete Immobilien)
-
15,825 %
-
0 %
-
15 %
-
100 %
-
15,825 %
-
Dividendenbezahlungen von Unternehmens-beteiligungen >10 %
-
15,825 %
-
95 %
-
15 %
-
95 %
-
1,541 %
-
Steuersätze nach Assetklassen im Privatvermögen
-
-
Assetklasse, Gewinne aus:
-
Kapitalertragsteuer inkl. Soli
-
davon steuerfrei
-
effektiver Steuersatz
-
Aktien & Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
-
26,375 %
-
0 %
-
26,375 %
-
Erträge aus ETFs & Aktienfonds (>51 % Aktien)
-
26,375 %
-
30 %
-
18,463 %
-
Immobilienerträge(vermietete Immobilien)
-
47,475 %**
-
0 %
-
47,475 %
-
Dividendenbezahlungen von Unternehmensbeteiligungen >10 %
-
26,375 %
-
0 %
-
26,375 %
-
*Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Bundesland, liegt aber zumeist um 15 Prozent. ** Unter Annahme des Spitzen-Einkommensteuersatzes.
GmbH gründen – aber mit Steuerexpert:innen
Noch Fragen zu den steuerlichen Vorteilen der GmbH oder der GmbH-Gründung mit RIDE? In einem kostenlosen Gespräch mit unseren Expert:innen erfährst du alles Wichtige.
Nach der GmbH-Steuer – Wege der Auszahlung an die Gesellschafter:innen
Neu-Gründer:innen machen häufig den Fehler, nach der Besteuerung der Gewinne in der GmbH nicht mehr den Weg des Geldes vom Geschäfts- zum Privatkonto weiterzudenken.
Für die Auszahlung der Gewinne an Gesellschafter:innen gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Gehalt: Gesellschafter:innen können auch Angestellte ihrer GmbH sein. Als Gesellschafter-Geschäftsführer:in zahlst du dir ein branchenübliches Geschäftsführergehalt aus. Auf dieses wird dann dein persönlicher Einkommensteuersatz fällig. Vorteil des Gehaltes ist, dass es als Kostenfaktor die Steuern in der GmbH senkt.
2. Gewinnausschüttung: Gesellschafter:innen können sich Gewinne ihrer GmbH auch ausschütten lassen. Es gibt zwei Varianten der Besteuerung der Gewinnausschüttung. Entweder entscheidest du dich für die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) oder mit dem Teileinkünfteverfahren.
Besteuerung der Gewinnausschüttung im Detail
Sofern nicht anders im Gesellschaftsvertrag festgehalten, erfolgt die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:innen einer GmbH entsprechend der jeweiligen Anteile an der GmbH. Angenommen, du besitzt 70 Prozent der GmbH und dein:e Geschäftspartner:in hält 30 Prozent, dann würden dir – bei einer Ausschüttung von 100.000 Euro – 70.000 Euro zustehen und deinem:deiner Geschäftspartner:in 30.000 Euro.
Bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung aus deinen im Privatvermögen gehaltenen Anteilen, hast du die Wahl zwischen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.
Abgeltungsteuer
Im Regelfall erfolgt die Besteuerung durch die Abgeltungsteuer (auch als Kapitalertragsteuer bekannt). Hier werden die Gewinnausschüttungen der GmbH als Dividenden und somit Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet. Ein Abzug von Werbungskosten oder Schuldzinsen ist nicht möglich, dafür kann der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro Anwendung finden. Die 1.000 Euro gelten für eine Person, lassen sich also gegebenenfalls durch eine:n Ehepartner:in verdoppeln.
Teileinkünfteverfahren (TEV)
Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens sind 40 Prozent des Ausschüttungsbetrages steuerbefreit und 60 Prozent unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Zudem sind auch 60 Prozent der Werbungskosten abziehbar. Der Sparerpauschbetrag findet hingegen keine Anwendung. Der Wechsel zum TEV erfolgt auf Antrag je Beteiligung, hast du mehrere Beteiligungen bleibt dir jeweils die Wahlfreiheit. Dieser Antrag kann zwar später für die Zukunft auch widerrufen werden, er kann aber dann nicht erneut gestellt werden. Vorausschauende Beratung und Planung sind daher essentiell.
Beachte: Der Wechsel zum TEV ist nur für eine:n Gesellschafter:in möglich, der:die ...
mindestens 25 Prozent der Unternehmensanteile hält, oder
mindestens 1 Prozent Unternehmensanteile hält, aber „maßgeblichen unternehmerischen Einfluss” auf die „wirtschaftliche Tätigkeit“ der GmbH nimmt (§ 32 d Abs. 2 Nr. 3 b EStG), beispielsweise als Geschäftsführer:in der GmbH.
Beispielrechnung: Abgeltungsteuer vs. Teileinkünfteverfahren
Die Gewinnausschüttung an den:die Gesellschafter:in soll 100.000 Euro betragen. Der:die Gesellschafter:in hat seine:ihre Anteile an der GmbH fremdfinanziert und daher jährliche Zinskosten in Höhe von 10.000 Euro. Er oder sie hat einen privaten Einkommensteuersatz in Höhe von 42 Prozent.
-
-
Berechnung
-
Abgeltungsteuer
-
TEV
-
-
-
Gewinnausschüttung
- 100.000 €
-
100.000 €
-
-
-
Davon zu versteuern
- 100.000 €
-
60.000 €
(60 % von 100.000 €)
-
-
-
Sparerpauschbetrag
- – 1.000 €
-
/
-
-
-
Werbungskosten
- /
-
– 6.000 € (60 % von 10.000 €)
-
-
-
Zu versteuernder Betrag
- 99.000 €
-
54.000 €
-
-
-
Steuersatz
- 26,375 % Abgeltungsteuer
-
42 % Einkommensteuer
-
-
-
Steuerlast
- 26.111,25 €
-
22.680 €
-
Fazit: Von welcher Variante der Besteuerung der Gewinnausschüttung du als Gesellschafter:in stärker profitierst, ist stets vom Einzelfall abhängig und sollte individuell durch eine:n Steuerberater:in abgeklärt werden. Das Ergebnis ist unter anderem abhängig von der Höhe der persönlichen Einkommensteuer und der Höhe der Ausschüttungsbeträge. So kann sich beispielsweise bei geringen Ausschüttungsbeträgen und keinerlei Werbungskosten die Anwendung der Abgeltungsteuer aufgrund des Sparerpauschbetrags mehr lohnen.
Der Rahmendarlehensvertrag: Steuerlich elegante Auszahlung für die vvGmbH
Gründest du eine vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) also mit dem Ziel, steuerlich optimiert Vermögen aufzubauen, so bietet dir ein Rahmendarlehensvertrag viele Vorteile bei bei der Ein- und Auszahlung.
Hier ist der:die Gesellschafter:in als Privatperson Darlehensgeber:in. Deine GmbH muss – wie bei jedem Darlehen – marktübliche Zinsen an dich als Darlehensgeber:in zahlen. Hier bietet sich der Euribor als Richtlinie an. Achte darauf, keine überhöhten Zinsen an dich zu zahlen, da dies als verdeckte Gewinnausschüttung interpretiert werden kann. Die Zinszahlungen lassen sich als Kosten in der GmbH steuersenkend absetzen.
Der Rahmendarlehensvertrag ist nicht nur so vorteilhaft, weil du mit ihm Kapital für Investitionen unkompliziert und ohne notarielle Beglaubigung in die GmbH einbringen kannst. Auch die Auszahlung ist einfach und flexibel.
Deine GmbH kann das Darlehen einfach steuerfrei an dich tilgen. Nur die an dich gezahlten Zinsen werden also bei dir einkommensversteuert, nicht die Tilgung. Die Zinszahlungen sind zudem als Kosten für die GmbH steuerlich absetzbar. Die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens ist so der komfortabelste Weg der Auszahlung aus der GmbH.
Doppelt Steuern zahlen? Darum lohnt sich die vvGmbH trotzdem
Wenn du eine vermögensverwaltende GmbH für deine Investitionen nutzt, zahlst du zweimal Steuern – einmal in der GmbH und dann – je nach Art – bei der Auszahlung aus der GmbH. Warum sich die GmbH dennoch für Steuerersparnisse und effizienten Vermögensaufbau lohnt, erklärt Daniel von RIDE im Video.
Sehr gut organisiert bei RIDE.
Die eigene VV GmbH gegründet, mit Tipps zu welcher Bank und mit Online Unterschriften kein Papier hin und her senden. So mag ich das. Kann ich nur empfehlen.
Daniel
Gründer und Börsen-Trainer
Du bist in guter Gesellschaft
Schon über 1.500 Kundinnen und Kunden haben ihre vermögensverwaltenden GmbHs mit uns gegründet, über 2.000 vertrauen bereits auf die Betreuung ihrer GmbH mit RIDE.
Fragen & Antwortenzu Steuern in der GmbH
Wie viel Steuern muss eine GmbH zahlen?
Der Gewinn einer GmbH wird zu etwa 30 Prozent besteuert. Diese Steuer setzt sich aus der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent, dem Solidaritätszuschlag auf dieser und der Gewerbesteuer zusammen.
Welche Steuern fallen bei einer GmbH an?
Die wichtigsten Steuern der GmbH sind die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, die den Gewinn einer GmbH besteuern. Hinzu können die Umsatzsteuer auf Leistungen, Lohnsteuer bei Angestellten, Grundsteuer bei Erwerb von Grundstücken oder die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen kommen.
Wie viel Steuern bei 100.000 Euro Gewinn?
Bei der GmbH gibt es keine Grundfreibeträge wie im privaten Vermögen. Gewinne werden zu 15 Prozent Körperschaftssteuer plus Soli und etwa 15 Prozent Gewerbesteuer besteuert. Bei 100.000 Euro Gewinn muss eine GmbH also etwa 30.000 Euro Steuern zahlen.
Was ist steuerlich besser, Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer?
Dies sollte je Einzelfall mit einem:einer Expert:in geklärt werden. Vorteilhaft beim Teileinkünfteverfahren ist der steuerfreie Teil von 40 Prozent und die Absetzbarkeit der Werbungskosten, wobei bei der Abgeltungssteuer der Sparerpauschbetrag bei kleineren Ausschüttungsbeträgen nützlich ist.
Warum RIDE?
RIDE ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent mit der vermögensverwaltenden GmbH zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.
Du willst mehr wissen?
Senke deine Steuerlast mit der GmbH
Mit der GmbH als Investitionsvehikel sparst du Steuern und machst du mehr aus deiner Rendite – so, wie es sehr Vermögende schon seit Jahrzehnten tun.
Wir begleiten dich in allen Phasen: Von der Gründung, über die Verwaltung bis zu deinen Investments. Dank unserer Softwarelösungen und der Automatisierung von Prozessen ist alles unkompliziert und zu planbaren Kosten.