Wie kann ich Dokumente an Behörden (Handelsregister, Finanzamt, Amtsgericht) übermitteln?

Dokumente, die an deutsche Behörden gesandt werden, müssen über einen OSCI-gestütztes Postfach übermittelt werden. Hier erfährst du, wie das geht.

Was ist der elektronische Rechtsverkehr und wie funktioniert er?

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) bezeichnet die Abwicklung rechtlich relevanter Kommunikation und den Austausch von Dokumenten zwischen den Beteiligten eines Rechtsverfahrens auf elektronischem Wege. Ziel des ERV ist es, den Rechtsverkehr schneller, effizienter und kostengünstiger zu gestalten, indem traditionelle Papierdokumente durch elektronische Formate ersetzt werden. Dies betrifft vor allem den Austausch von Schriftsätzen, Anträgen und Entscheidungen zwischen Gerichten, Anwält:innen, Behörden und teilweise auch Bürgern.

Kann ich die Dokumente nicht per E-Mail schicken?

Obwohl E-Mail eine schnelle und bequeme Methode für den Versand von Dokumenten ist, wird sie im Rahmen des offiziellen elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Deutschland in der Regel nicht akzeptiert. Hier sind die Gründe:

  1. Sicherheitsbedenken: E-Mails sind weniger sicher als spezialisierte Systeme wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), die mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen arbeiten und sensible Daten schützen.

  2. Rechtsverbindlichkeit: Für den elektronischen Rechtsverkehr müssen bestimmte rechtliche Anforderungen, wie qualifizierte elektronische Signaturen zur Bestätigung der Identität, erfüllt werden, was mit normalen E-Mails nicht möglich ist.

  3. Technische und rechtliche Standards: Systeme für den ERV sind speziell entwickelt, um nahtlos in die Justizverwaltung zu passen und bieten eine strukturierte Datenübermittlung, die E-Mails nicht leisten können.

  4. Archivierung und Zugänglichkeit: Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen eine einfache Archivierung und schnellen Zugriff auf Dokumente, was mit E-Mails schwerer umzusetzen ist.

Was passiert, wenn ich Dokumente auf dem falschen Weg einreiche?

Wenn du ein Dokument im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs falsch einreichst, kann das zu Verzögerungen führen oder das Dokument wird zurückgewiesen, wenn es nicht den formellen Anforderungen entspricht. Das kann rechtliche Nachteile wie das Versäumen von Fristen nach sich ziehen. In der Regel informiert das Gericht oder die Behörde über Fehler und gibt Anweisungen zur Korrektur. Es ist wichtig, solche Hinweise kurzfristig zu befolgen, um Nachteile zu vermeiden.

Benötige ich spezielle Software, um Dokumente an ein Gericht zu übermitteln?

Ja, für die Übermittlung von Dokumenten an ein Gericht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) benötigst du in der Regel spezielle Software. In Deutschland wird hierfür häufig das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das allerdings nur Anwälten offensteht, verwendet. Für Bürger besteht die Möglichkeit zur Einrichtung eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) oder ein Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP). 

Welche Software kann ich verwenden?

Für die Einrichtung und Registrierung eines eBO benötigst du eine entsprechende Anwendung, die derzeit nur kostenpflichtig verfügbar ist. Außerdem musst du einen Registrierungsprozess durchlaufen, um dich sicher zu identifizieren.

 Anwendung "Mein Justizpostfach" (MJP) steht dir als Bürger in Deutschland kostenfrei zur Verfügung und ist als benutzerfreundliche Browseranwendung konzipiert. MJP ermöglicht es dir, direkt über deinen Webbrowser Dokumente sicher und formgerecht an Gerichte und Behörden zu übermitteln. 

Für die Nutzung von "Mein Justizpostfach" (MJP) benötigst du ein BundID Konto zur Identifizierung.

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