RIDE bietet dir als Option der RIDE GmbH-Verwaltung eine Lohnabrechnung für Gesellschaftsgeschäftsführer:innen oder andere Angestellte an.
Falls du diesen Service buchen möchtest, sind folgende Voraussetzungen erforderlich.
Zunächst musst du ein:e aktive:r GmbH-Verwaltungskund:in sein und deine Mandatsvereinbarung unterzeichnet haben. Zudem ist ein Beschluss zur Auszahlung eines Gehaltes und der Arbeitsvertrag für dich als Geschäftsführer:in oder einen:einer sonstigen Angestellten notwendig. Wir haben dir in deinem RIDE Account ein Muster-Arbeitsvertrag für einen Gesellschaftsgeschäftsführer:in zur Verfügung gestellt. Diesen kannst du nutzen, um ein Angestelltenverhältnis herzustellen. Zudem benötigen wir die Information, ab wann der Lohn ausgezahlt werden soll.
Um den Service der Lohnabrechnung zu buchen, schreibe uns bitte eine Nachricht, wir geben deine Daten dann an unseren Partner meinLohnbüro weiter. Wir leiten deine Stammdaten an unseren Partner weiter und senden dir einen entsprechenden Vertrag via Docusign zu. Folgende Informationen werden je nach zutreffendem Fall benötigt:
1. Gesellschafter:in (Kapitalanteile ≥ 50 %)
- Für wen soll die Abrechnung erstellt werden?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Lohnabrechnung starten?
2. Gesellschafter:in (Kapitalanteile < 50 %) oder sonstige Angestellte.
Sollte die Lohnabrechnung für Angestellte sein, die keine Gesellschafter:innen sind, sowie für Gesellschafter:innen, die weniger als 50 % Gesellschaftsanteile halten, dann sind diese sozialversicherungspflichtig. Damit deine GmbH angelegt und abgerechnet werden kann, werden folgende Angaben benötigt:
- Für wen soll die Abrechnung erstellt werden?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Lohnabrechnung starten?
- Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit. Informationen dazu findest du hier.
- Mitgliedschaft bei der VBG. Informationen dazu findest du hier.
- Steuernummer deiner Gesellschaft.
Die Gebühren für den Service belaufen sich auf 195 € pro Jahr und Angestellt:er.
Wird zusätzlich ein Dienstwagen als Sachbezug im Rahmen des Geschäftsführeranstellungsvertrag überlassen, so sind folgende Informationen notwendig:
- Bruttolistenpreis
- Kilometer einfache Fahrt Wohn-/Arbeitsstätte
- Antriebsart (Verbrenner/Hybrid/Elektro)
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Disclaimer:
Die Informationen auf dieser Internetseite dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen. Für Entscheidungen eines Nutzers dieser Internetseite, die lediglich aufgrund der Informationen auf dieser Internetseite und ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Einzelsituation getroffen werden, übernehmen wir keine Verantwortung.