Du musst leider deine ETFs, Aktien und andere Wertpapiere zunächst im Privatvermögen verkaufen und auf die Gewinne Abgeltungsteuer zahlen, wobei – abhängig vom Finanzinstrument – Verluste verrechnet werden können (Gewinne von vor 2009 sind steuerfrei).
Anschließend kannst du den Verkaufserlös in bar in die GmbH einbringen und dort die Werte erneut kaufen.
Theoretisch gibt es zwar Möglichkeiten, die Wertpapiere zu übertragen, aber nur unter Aufdeckung der stillen Reserven. Das heißt, dies macht steuerlich keinen Unterschied und die Brokerbanken ermöglichen in der Regel keine Übertragung.
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