Wann ist eine Holding-Struktur sinnvoll?

In welchen Fällen es Sinn ergibt, eine doppelte GmbH-Struktur mit einer Holding und einer Tochter-GmbH zu schaffen, erfährst du in diesem Artikel.

Die Gründung einer Holding ist eine häufig gewählte Möglichkeit der Steueroptimierung. Die doppelte Struktur ist in drei Fällen besonders sinnvoll:

  1. Man möchte die Tochtergesellschaft irgendwann einmal verkaufen und dann 95 Prozent des Verkaufserlöses steuerfrei einnehmen. Auf die restlichen 5 Prozent wird der GmbH-Steuersatz von etwa 30 Prozent gezahlt, sodass sich eine Steuerlast von etwa 1,5 Prozent ergibt. 
  2. Man möchte die Haftung trennen. Das Vorgehen in der Holding sollte stets sehr konservativ sein und es sollte kein Insolvenzrisiko eingegangen werden (zum Beispiel: keine Darlehen, Mitarbeiter, Mietverträge mit Dritten). Für all diese Aspekte nutzt man die Tochtergesellschaft. Zudem kann die Tochtergesellschaft operativ tätig sein und somit verlagert man das operative Risiko aus der Holding-GmbH. 
  3. Wenn man Immobilien hat (siehe hierzu unsere Seite zur Immobilien-Holding oder unseren FAQ-Artikel „die vermögensverwaltende GmbH für Immobilien“). 

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