Ob für eine vermögensverwaltende GmbH GEZ Gebühren zu zahlen sind, hängt von den Räumlichkeiten der GmbH ab.
Laut den Seiten der GEZ gilt Folgendes:
"Es wird kein Rundfunkbeitrag erhoben für:
- ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist,
- eine Räumlichkeit, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist,
- eine Betriebsstätte, in der ausschließlich ehrenamtliche:n Mitarbeiter:innen tätig sind,
- eine reine Funktionsstätte ohne eingerichteten Arbeitsplatz, wie beispielsweise Trafohäuschen, Windräder, Fahrzeugdepots oder Marktstände, die nicht ortsfest sind."
Ist die Geschäftsadresse der vermögensverwaltenden GmbH also gleich der Privatanschrift, beispielsweise durch eine c/o Adresse gekennzeichnet, so ist davon auszugehen, dass kein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Anders sieht es aus, wenn deine Betriebsstätte nicht an deiner privaten Adresse ist. Dann richtet sich die Höher der GEZ-Gebühren deiner vvGmbH nach der Anzahl der Mitarbeiter. Mehr dazu erfährst du in diesem Video >>>
Immerhin: Die Kosten für die GEZ kannst steuerlich ebenso absetzen, wie viele andere Kosten, beispielsweise für Tradingseminare und anderes.
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