Eine vermögensverwaltende GmbH ist kein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Bedingung dafür ist die Umsatzerzielung. Dividenden oder Veräußerungsgewinne von Aktien zählen dabei nicht als Umsätze. Das reine Halten von Beteiligungen reicht nicht aus.
Kurz gesagt: Man muss weder Umsatzsteuer abführen, noch Voranmeldungen abgeben, man kann jedoch auch keine Vorsteuern ziehen.
Sollte die GmbH für anderen Tätigkeiten genutzt werden, zum Beispiel für Beratung/Consulting, würde die GmbH zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen umfunktioniert, da nun eine operative Tätigkeit vorhanden ist, die der Umsatzsteuer unterliegt.
In unserer Betrachtung gehen wir von der klassischen Investment-/ Wertpapier-Trading-GmbH aus.
Wie man mit seiner GmbH dennoch vorsteuerabzugsberechtigt wird, haben wir in einem eigenen Artikel näher beschrieben.
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