Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre einen Betrag von 400.000 Euro steuerfrei schenken. Dieser Betrag muss nicht in Bar ausgezahlt werden, sondern kann auch über eine GmbH-Beteiligung laufen.
Beachte unbedingt: Bei minderjährigen Kindern wird im Zusammenhang mit GmbH-Beteiligungen das Familiengericht eingeschaltet. Im Zweifel bestellt das Familiengericht einen fremden Dritten, zum Beispiel eine:n Anwalt/Anwältin oder Bevollmächtigte:n, der/die dann die Kinder in der GmbH vertreten kann.
Ein weiterführendes Video zu dem Thema findest du hier.
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