Wann ist ein Firmenwagen sinnvoll?

Die Fremdüblichkeit muss stets gegeben sein

Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung ist das Thema Firmenwagen besonders interessant. Als Gesellschafter:in einer GmbH ist es möglich, kein Gehalt zu beziehen und trotzdem einen Firmenwagen zu fahren. Der Firmenwagen wird um den geldwerten Vorteil privat versteuert. Er wird somit zur Gehaltszahlung.

Durch das Konstrukt Firmenwagen sind in der Regel die laufenden Kosten der GmbH erlöst.

Zu beachten ist: Die Fremdüblichkeit muss stets gegeben sein.

Im Fall der selbstständigen Tätigkeit sollte der Firmenwagen zu 50 % im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung stehen. Wenn du Angestellte:r deiner eigenen GmbH bist, beispielsweise als angestellte:r Geschäftsführer:in, gilt folgende Argumentation: Du zahlst bereits Lohnsteuer auf den Firmenwagen, beziehungsweise wird der Firmenwagen bereits voll versteuert, daher wird kein Nachweis über die 50 % betriebliche Nutzung gefordert.

Natürlich solltest du plausibel argumentieren können, warum der Firmenwagen für deine Berufsausübung wichtig ist.

Als reiner Trader ist es schwierig sein Fahrtenbuch zu begründen.

Je aktiver man mit der Gesellschaft ist, desto plausibler können Kosten, wie Geschäftsreisen oder -essen, geltend gemacht werden.

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