Kann ich eine Familienstiftung anstatt einer GmbH nutzen?

Die Familienstiftung unterliegt speziellen steuerlichen Rahmenbedingungen. Vorteilhaft im Vergleich zur GmbH-Besteuerung ist, dass die Familienstiftung nur der Körperschaftsteuer unterliegt und von der Gewerbesteuer befreit ist. Das bedeutet, dass der Steuersatz einer Familienstiftung bei lediglich 15 Prozent liegt.

Allerdings gibt es auch zwei negative steuerliche Besonderheiten: Das anfängliche Stiftungskapital unterliegt bei der Einbringung der Schenkungsteuer. Hinzukommt, dass das gesamte Vermögen der Stiftung alle dreißig Jahre der Erbschaftsteuer unterworfen wird.

Der Steuersatz richtet sich dabei nach Steuerklasse 1. Der Freibetrag liegt bei EUR 800.000. 



Zu beachten ist, dass die Anteile an der Familienstiftung nicht übertragbar sind, die Stiftung gehört sich selbst.

Das Stiftungsvermögen ist übrigens kein Betriebs-, sondern Privatvermögen. Dies bedeutet, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sich durch die Stiftung nicht umgehen lässt.

Elementarer Nachteil: Wenn du aus der Stiftung ausschüttest, hast du die gleiche steuerliche Belastung wie bei einer GmbH. 

Es ist vom Einzelfall abhängig, ob die Familienstiftung der GmbH steuerlich überlegen ist.

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