Kann ich das Stammkapital verwenden?

Die Annahme, dass das Stammkapital auf eine Art Sperrkonto eingezahlt wird und dort verbleiben muss, ist irrtümlich. Das Stammkapital kann von der GmbH verwendet werden, um Investments zu tätigen oder Kosten zu begleichen.

Mit dem Stammkapital darf „gearbeitet" werden. Es ist lediglich buchhalterisch auf der Passivseite (die Kapitalseite) der Bilanz gefangen.

In der Phase der GmbH in Gründung (GmbH i. G.) muss das Stammkapital auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt werden. Unmittelbar nach der Eintragung in das Handelsregister darf das Geld für die Zwecke der GmbH verwendet werden. 

Wofür darf das Stammkapital ausgegeben werden? Zum Beispiel für den Einkauf von Waren, die Anmietung eines Büros, Marketing oder den Kauf von Aktien. 

Was ist untersagt? Die Stammeinlage darf nicht an die Gesellschafter:innen zurückgezahlt werden. 

 

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