Muss ich in diesem Fall einen Vertrag abschließen?
Ja, als Geschäftsführer:in kann man unentgeltlich arbeiten.
Geschäftsführer:in einer GmbH ist man aufgrund der Eintragung in das Handelsregister. Die Bestellung der Geschäftsführung kann auch im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, ist jedoch nicht zu empfehlen, da so jede Änderung einer kostspieligen Satzungsänderung bedarf. Ein Geschäftsführervertrag ist nicht zwingend notwendig, solange die Tätigkeit unentgeltlich erfolgt.
Sobald der:die Geschäftsführer:in ein Gehalt bezieht, sollte ein Vertrag geschlossen werden. Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zur Geschäftsführung der GmbH >>>
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