Immobilien haben in der GmbH eine Sonderstellung, da ihre Einkünfte von der Gewerbesteuer befreit werden können. Jedoch gibt es Fallstricke. Traden und Aktien halten ist möglich. (Stand: 17.06.2024)
Wenn eine GmbH nur Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat, können diese von der Gewerbesteuer befreit werden. Hierfür müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.
Wichtig ist, dass kein gewerblicher Grundstückshandel betrieben wird. Das bedeutet, dass nicht mehr als drei Objekte binnen laufenden fünf Jahren verkauft werden dürfen.
Auch darf die GmbH grundsätzlich keine gewerblichen Umsätze machen. Diese würden die gesamte GmbH infizieren. Ausnahmen bestehen unter Einhaltung bestimmter Grenzen nur bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder der geringfügigen Erbringung von Leistungen an Mieter, vgl. § 9 Nr. 1 Buchst. b) und c) GewStG (siehe hierzu den gesonderten Beitrag).
Die GmbH darf ebenfalls keine Ausgangsrechnungen schreiben.
Aktien und Termingeschäfte in einer gewerbesteuerbefreiten GmbH
Anders sieht es jedoch bei Aktien und Termingeschäften aus. Diese generieren keinen Umsatz, sondern sind lediglich Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Diese führen nicht zur Streichung der Gewerbesteuerbefreiung. Die Immobilieneinnahmen werden mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Hingegen werden die Einnahmen aus Aktien und Termingeschäften mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag besteuert.
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