Die wichtigsten Fakten zur Gewerbeanmeldung haben wir dir hier zusammengefasst
Deine GmbH ist ein Handelsgewerbe kraft Gesetzes und damit grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ob eine Gewerbeanmeldung hingegen notwendig ist, bestimmt sich nach § 14 Abs. 1 GewO. Demnach muss ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle der Behörde ihre Tätigkeit anzeigen.
Muss eine vermögensverwaltende GmbH sich beim Gewerbeamt anzeigen?
Ob eine vermögensverwaltende GmbH hier betroffen ist, ist maßgeblich davon abhängig, was unter dem Begriff „Gewerbe“ zu verstehen ist. Gewerbe wird überwiegend als jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete, auf gewisse Dauer angelegte und selbständige Tätigkeit verstanden. Hauptzweck der gewerberechtlichen Vorschriften ist es, bestimme Betriebe angesichts der von ihnen ausgehenden Gefahren zu überwachen. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern die gewerberechtliche Gefahrenabwehr bei vermögensverwaltenden GmbHs zu Tragen kommt.
Überwiegend ist die juristische Literatur davon überzeugt, dass von einer GmbH, die lediglich ihr eigenes Vermögen verwaltet, nicht die gleichen Gefahren ausgehen, wie von Dienstleistungserbringer:innen, die regelmäßig mit Dritten, insbesondere dem:der Verbraucher:in in Berührung treten. Aus diesem Grund wird eine Gewerbeanzeigepflicht der GmbH überwiegend verneint.
Dennoch empfehlen unsere Steuerberater:innen die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, da bei Nichtabgabe der Meldung auch ein Ordnungsgeld von etwa 250 Euro drohen kann. Ob eine Gewerbeanmeldung gemacht werden muss, ist auch von der jeweiligen Gemeinde und den zuständigen Mitarbeiter:innen abhängig, da es im Ermessen dieser liegt, ob es bei der vermögensverwaltenden GmbH zwingend ist oder nicht. Negative Auswirkungen gibt es durch die Anmeldung nicht, außer dass eine Anmeldegebühr zwischen 10 bis 30 Euro fällig wird.
Bei gemischten GmbHs, also solchen, die sowohl ihr eigenes Vermögen verwalten als auch eine operative, dienstleistungserbringende Tätigkeit ausüben sollen, muss generell eine Gewerbeanmeldung erfolgen, die je nach dem Tätigkeitsgebiet der GmbH unterschiedlich ausführlich ausfällt (beispielsweise Online-Coaching, E-Commerce, Softwareentwicklung und -vertrieb).
Wo muss ich das Gewerbe anmelden?
In vielen Gemeinden kommunizieren die Ämter derart miteinander, dass eine Gewerbeanmeldung automatisch erfolgt und nicht mehr ausdrücklich geschehen muss. So ist die Anmeldung zum Beispiel in Hamburg oder Bayern direkt bei der IHK möglich. In anderen Gemeinden ist das Formular noch händisch auszufüllen, in anderen funktioniert alles online.
Eine Suchmaschine des Bundesministeriums für Wirtschaft, um deine zuständige Behörde zu finden, findest du hier.
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich ist ein Gewerbe zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme anzumelden. Tätigkeitsaufnahme ist in den meisten Fällen nach der Handelsregistereintragung.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?
Die Gewerbeanmeldung verläuft denkbar einfach und in der Regel so:
1. Auf der Webseite des zuständigen Gewerbeamts wird ein Formular heruntergeladen, welches eine Seite lang ist.
2. Die persönlichen Daten werden ausgefüllt.
3. Je nach Gemeinde kann das Formular direkt online abgegeben oder muss ausgedruckt und postalisch an das zuständige Gewerbeamt gesendet werden.
Wegen der Vielzahl der Regelungen innerhalb der Bundesrepublik können wir die Gewerbeanmeldung für dich leider nicht übernehmen. Bei konkreten Fragen helfen wir dir gerne weiter.
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