Wenn ein:e Gesellschafter:in mehr als 50 % Anteile an der GmbH besitzt, ist er/sie sozialversicherungsbefreit. Auf dieses Gehalt zahlst du nur noch Einkommensteuer und bist entsprechend privat versichert.
Eine exakte 50 %-ige GmbH-Beteiligung geht im aller wahrscheinlichsten Fall als sozialversicherungsfrei durch. Bei der Erstellung der Lohnabrechnung empfiehlt es sich dennoch, dass bei dem:der Gesellschafter:in ein Statusfeststellungsverfahren angestoßen wird.
Es kann nämlich passieren, dass man trotz 50 %-Beteiligung als Arbeitnehmer:in eingestuft wird. Hier ist folglich eine Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung notwendig.
Ausnahme: Ehepartner:innen beziehungsweise verheiratete Gesellschafter:innen, werden zusammen veranlagt, daher wird hier ebenfalls eine andere Verteilung bei der Sozialversicherungsbefreiung akzeptiert.
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