Wie hoch ist der effektive Steuersatz auf Veräußerungsgewinne für Aktienfonds (aktienbasierte ETFs)?

Es gilt zu unterscheiden zwischen dem persönlichen Steuersatz und dem Steuersatz für eine GmbH.

Persönlicher Steuersatz:

Im Privatvermögen sind vom Gewinn aus Aktienfonds dreißig Prozent nach §20 Abs. 1 S. 1 InvStG steuerfrei, das heißt, es sind überhaupt nur siebzig Prozent der Erträge steuerpflichtig. Auf diesen steuerpflichtigen Anteil werden dann 26,375 Prozent Abgeltungsteuer erhoben (Kirchensteuer außen vor gelassen).

Beispielrechnung:

Gewinn = 100 Euro

Zu versteuern = 70 Euro

Darauf 26,375 Prozent Abgeltungsteuer+ Soli = 18,46 Euro

Der effektive Steuersatz im Privatvermögen beläuft sich auf 18,463 Prozent. 

 

Steuersatz GmbH:

Der effektive Steuersatz für GmbHs liegt unter dem persönlichen Steuersatz.

Von Gewinnen aus Aktienfonds beziehungsweise aktienbasierten ETFs sind achtzig Prozent nach § 20 Abs. 1 S. 3 InvStG steuerfrei, beziehungsweise nach Gewerbesteuer § 20 Abs. 5 InvStG vierzig Prozent steuerfrei. Auf diesen steuerpflichtigen Anteil werden dann 15,825 Prozent Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und etwa 15 Prozent Gewerbesteuer (je nach Gemeinde) erhoben.

Beispielrechnung:

Gewinn = 100 Euro

- Zu versteuern mit Körperschaftsteuer = 20 Euro

- Zu versteuern mit Gewerbesteuer = 60 Euro

Darauf 15,825 Prozent Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag = 3,165 Euro und 15 Prozent Gewerbesteuer = 9 Euro 

Dies ergibt einen effektiven Steuersatz von 12,165 Prozent. 

Der effektive Steuersatz auf Veräußerungsgewinne von Aktienfonds ist demnach bei einer GmbH geringer. 

 

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