Zur Gründung einer GmbH brauchst du 25.000 €, das sogenannte Stammkapital. Davon müssen 12.500 € unmittelbar nach der Gründung eingezahlt werden. Die zweiten 12.500 € zu einem späteren Zeitpunkt, wobei dieser Termin im Gesetz nicht genau bestimmt wird. Sobald die Geschäftsführung die zweiten 12.500 € bei dem:der Gesellschafter:in einfordert, sind diese auch zu erbringen. Folglich kannst du bei Gründung erstmal nur die Hälfte einsetzen. Das Stammkapital ist keine Ausgabe, es kann für den Unternehmenszweck eingesetzt werden, zum Beispiel für Trades.
Wenn du nicht alleine gründest, ist zu beachten, dass jede:r Gesellschafter:in mindestens 50 % seines:ihres Anteils einzahlt und ihr insgesamt auf mind. 12.500 € kommen müsst. Außerdem muss ersichtlich sein, wie viel der Stammkapitaleinzahlung welchem:welcher Gesellschafter:in zuzuordnen ist. Dazu reicht auch ein formloser Zweizeiler aus, der die Aufteilung beschreibt.
Hast du noch weitere Fragen zur GmbH?
Lass sie uns bequem in einem 15-Minuten-Gespräch klären.
Buche es kostenlos und unverbindlich hier.
Disclaimer:
Die Informationen auf dieser Internetseite dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen. Für Entscheidungen eines Nutzers dieser Internetseite, die lediglich aufgrund der Informationen auf dieser Internetseite und ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Einzelsituation getroffen werden, übernehmen wir keine Verantwortung.