Sobald sich eine Kapitalgesellschaft für die Befreiung des automatischen Abzugs der obigen erwähnten Quellensteuern qualifiziert, kann “yes” angekreuzt werden. Qualifiziert für die Befreiung sind Kapitalgesellschaften, die ausschließlich in Deutschland ansässig sind. Bei der Auswahl “no” qualifizierst du dich nicht zur Befreiung der jeweiligen Doppelbesteuerung.
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