Ab wann ist eine GmbH umsatzsteuerpflichtig und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt?

Eine GmbH muss umsatzsteuerpflichtige Einnahmen generieren, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Du möchtest die Vorsteuer ziehen können? Ab wann ist dies möglich? Reicht bereits eine einzelne Rechnung?

Grundsätzlich sind reine vermögensverwaltende GmbHs nicht umsatzsteuerpflichtig. Erst wenn eine operative Tätigkeit aufgenommen wird, fällt diese Tätigkeit in die Umsatzsteuer. Eine operative Tätigkeit könnte zum Beispiel Beratung sein.

Allerdings ist man nicht ab der ersten Rechnung, die man selbst schreibt, umsatzsteuerpflichtig. Erst ab einer Umsatzgrenze von 22.000 € p.a. ist man umsatzsteuerpflichtig. Darunter gilt die Kleinunternehmerregelung.

Besteuerung der Kleinunternehmer

ACHTUNG: Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt,

  • muss grundsätzlich keine Umsatzsteuer anmelden oder abführen
  • kann regelmäßig keinen Vorsteuerabzug geltend machen
  • darf keine Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erteilen.

Wer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, unterliegt für mindestens fünf Jahre der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (§ 19 Absatz 2 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreiten. Dabei ist die für das Gründungsjahr geschätzte Summe der Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochzurechnen. Der Beginn der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit fällt mit dem Beginn des Unternehmens zusammen.

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